Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer Befristung grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen.
Theorie Ausbildung:
– 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
– Übungsstunden je nach können
– 3 x Überland
– 1 x Autobahn
– 1 x Nachtfahrt
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Befristung: (wie bei Klasse C1) grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand) und Sehvermögen
Theorie Ausbildung:
– Keine
Praktische Ausbildung:
– Übungsstunden je nach können
– 3 x Überland
– 1 x Autobahn
– 1 x Nachtfahrt
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt – Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)
Theorie Ausbildung:
– 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
– Übungsstunden je nach können
– 5 x Überland
– 2 x Autobahn
– 3 x Nachtfahrt
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Theorie Ausbildung:
– 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
– Übungsstunden je nach können
– 5 x Überland
– 2 x Autobahn
– 3 x Nachtfahrt