Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5 x á 45 min
Autobahnfahrt: 4 x á 45 min
Nachtfahrt: 3x á 45 min

Theorie/Doppelstunden je 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF17) beantragen und mit der Ausbildung bei uns beginnen. Die Theoretische Prüfung kannst Du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag machen.

Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, mit 17 Jahren darfst Du dann mit Begleitung fahren.

Nach einer bestandener Prüfung gibt es noch keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Mit dieser beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Fahren darfs Du nur mit eingetragenen Begleitpersonen in Deutschland und Österreich.

Der BF17 Führerschein ist nur für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L und AM.

Zum 18. Geburtstag kannst Du deine Prüfungsbescheinigung gegen deinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle umtauschen.
Dafür hast du maximal 3 Monate Zeit.

Begleitpersonen:
Es können bis zu acht Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) ununterbrochen besitzen.
Es dürfen im Verkehrszentralregister in Flensburg maximal 1 Punkt eingetragen sein.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 7000 kg haben.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Es muss eine praktische jedoch keine theoretische Prüfung abgelegt werden.

Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3 x á 45 min
Autobahnfahrt: 1 x á 45 min
Nachtfahrt: 1 x á 45 min

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Fahrstunden und Theoriestunden:
Theorie: mind. 150 Minuten
Praktische Übungen: mind. 210 Minuten
Fahren im Realverkehr: mind. 60 Minuten