Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 7000 kg haben.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Es muss eine praktische jedoch keine theoretische Prüfung abgelegt werden.

Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3 x á 45 min
Autobahnfahrt: 1 x á 45 min
Nachtfahrt: 1 x á 45 min

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Fahrstunden und Theoriestunden:
Theorie: mind. 150 Minuten
Praktische Übungen: mind. 210 Minuten
Fahren im Realverkehr: mind. 60 Minuten